Beispiel 6: Städtisches Umwelt-Audit
Seit einigen Jahren liefert die EG-Umwelt-Audit-Verordnung (genauer: die „Verordnung (EWG) Nr. 1836/93 des Rates vom 29.Juni 1993 über die freiwillige Beteiligung gewerblicher Unternehmen an einem Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung“) den methodischen Anhalt für ein systematisches Umweltmanagement in gewerblichen Unternehmen.
Als öffentlicher Dienstleister (z.B. Abwasserreinigung, Abfallentsorgung, Stadtwerke) stellt auch eine Stadtverwaltung eine Organisation dar, die in vielerlei Hinsicht umwelterhebliche Handlungsweisen zeigt. In Artikel 14 der EG-Umwelt-Audit-Verordnung sowie in § 3 des Umwelt-Audit-Gesetzes (UAG) ist bereits heute die Möglichkeit einer freiwilligen Beteiligung des öffentlichen Dienstleistungsbereiches vorgesehen.
Drei Kommunen ganz unterschiedlicher Größe und Struktur, nämlich die Städte Ulm und Kehl (Ortenaukreis) und die Gemeinde Teningen (Landkreis Emmendingen) - alle in Baden-Württemberg - erproben derzeit in einem gemeinsamen Pilotprojekt ebenfalls das Umwelt-Audit als Umwelt-Managementsystem. Dieses Pilotprojekt ist noch nicht abgeschlossen. Auf der Grundlage seiner Ergebnisse werden Aussagen darüber getroffen werden können, welche Vorteile sich aus einem „Kommunal-Audit“ für die Städte und Gemeinden ergeben bzw. wie die Maßgaben der EUVerordnung auf Stadt- und Gemeindeverwaltungen übertragen werden können.
In Deutschland haben unter anderen die Städte Karlsruhe/Ba.-Wü., Köln/NRW, Rosenheim/Bay., Bad Harzburg/Nds. und Unna/NRW ein Umwelt-Audit für Teilbereiche städtischer Einrichtungen durchgeführt.
Die Stadt Bad Dürkheim/Rh.-Pf. erstellt derzeit ebenfalls im Rahmen eines vom Ministerium für Umwelt und Forsten geförderten Pilotprojektes ein kommunales Umwelt-Audit. Die Verwirklichung des Projektes und der hierbei formulierten umweltpolitischen Grundsätze erfolgt in Übereinstimmung mit den Zielen der AGENDA 21.
Das bisher umfassendste Beispiel ist die Entwicklung des Umweltmanagementsystems für die Stadt Erlangen/Bayern in Anlehnung an die EG-Öko-Audit-Verordnung. Mit rund 2.200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist die Stadtverwaltung Erlangen das drittgrößte „Unternehmen“ innerhalb des Stadtgebietes. Zwar werden schon seit mindestens zehn Jahren die Umweltauswirkungen des Betriebes „Stadtverwaltung“ bei Vergaben, Beschaffung und Entscheidungen berücksichtigt, doch ist man in Erlangen noch einen Schritt weiter gegangen und führte in Zusammenarbeit mit dem Geographischen Institut der Universität Erlangen das EU-Umwelt-Audit für die gesamte interne Stadtverwaltung durch. Ziel ist die Entwicklung und Einrichtung eines Umweltmanagementsystems in drei zeitlichen Abschnitten:
- kurzfristig durchführbare Maßnahmen (z.B. Änderungen des Nutzerverhaltens und kleine technische Verbesserungen)
- mittelfristige Maßnahmen (z.B. Mitarbeiterschulungen)
- langfristige Ziele (z.B. größere Investitionsvorhaben oder bauliche Änderungen).