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Beispiel 94: Volksfeste im Geschirrmobil

Bei Festveranstaltungen auf Straßen, Sportplätzen usw. kann die Verwendung von Mehrweggeschirr vorgeschrieben werden.

Damit sollte aber nach Möglichkeit das Angebot einer bzw. entsprechend vieler mobiler Geschirrspülanlagen verbunden sein; zumindest sollten entsprechende Anschlüsse vorhanden sein. Die Abwässer müssen selbstverständlich der kommunalen Abwasserbehandlung zugeführt werden.

 

Die Stadt Wuppertal/Nordrhein-Westfalen bietet seit 1993 in Zusammenarbeit mit einem Café am Ort zwei Geschirrmobile sowie Mehrweggeschirr und -besteck im Verleih an und hat die Einzelheiten in einer Benutzungsordnung geregelt. In Rheinland-Pfalz werden Geschirrmobile u.a. von den Stadtverwaltungen Andernach, Bendorf, Lahnstein und Ingelheim, den Verbandsgemeinden Freinsheim, Guntersblum, Kirchberg, Kirn, Montabaur, Nieder-Olm und Vallendar sowie von den Gemeinden Bobenheim-Roxheim und Bodenheim verliehen. Auch die Gemeinde Haßloch/Rheinland-Pfalz betreibt ein rein kommunal finanziertes Geschirrmobil, das an Vereine, Privatleute und Gewerbetreibende weit unter Selbstkostenpreis vermietet wird. Die Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid/NRw hat gemeinsam mit dem örtlichen Deutschen Roten Kreuz ein Geschirrmobil angeschafft.
Der Umweltberatungsverein Erzgebirge e.V./Sachsen hat ebenfalls ein Geschirrmobil beschafft, das für die Festveranstaltungen von Kommunen und Privatleuten ausgeliehen wird. Dieses Geschirrmobil ist mit 70 % aus Mitteln der Abfallwirtschaft durch das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landesentwicklung gefördert worden.
Über Erfahrungen mit eigenen Geschirrmobilen verfügen auch die folgenden Kommunen: Bad Salzuflen/NRW, Beckum/NRW, Bergisch Gladbach/NRW, Euskirchen/NRW, Hirschberg a.d.B./Ba.-Wü., Schalksmühle/NRW, Siegburg/NRW, Steinheim/ NRW und Wiehl/NRW.

 

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