Eingriffsregelung als Baustein zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (2007)
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat - in Zusammenarbeit mit der Wasserrahmenrichtlinien-InfoBörse (wib) der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. - ein Hinweispapier „Eingriffsregelung als Baustein zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie“ (WRRL) veröffentlicht.

Die Broschüre beleuchtet die Möglichkeiten und Grenzen der Nutzung der Eingriffsregelung zur Umsetzung von Maßnahmen im Sinne der WRRL. Zur Erreichung der Ziele der WRRL sind gemeinsame Anstrengungen aller Beteiligten erforderlich. Synergien können genutzt werden, wenn Maßnahmen im Sinne der WRRL mit Hilfe der Eingriffsregelung nach dem Naturschutz- und Baurecht umgesetzt werden können. Wenn alle an einem Strang ziehen, können so nicht nur Eingriffe in den Naturhaushalt oder Zerstörungen des Landschaftsbildes kompensiert werden, sondern zugleich auch ein weiterer Schritt auf dem Weg zu einem guten Zustand der Gewässer zurückgelegt werden. Wenn gleichzeitig die Kompensationsmaßnahme zum Hochwasserschutz oder einer positiven Entwicklung der „weichen“ Standortfaktoren der Gemeinde - wie die Entwicklung landschaftlicher Reize und die Schaffung eines hohen Wohn- und Freizeitwertes - beiträgt, kann damit verschiedenen Interessen Rechnung getragen werden.


Das Hinweispapier ist im Rahmen des Projekts Wasserrahmenrichtlinien-InfoBörse (wib) erarbeitet worden und kann auf der Internetseite des Projektes heruntergeladen oder kostenlos (allerdings zzgl. Porto und Verpackung) schriftlich bei der

Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N.
Arnswaldtstraße 28
D-30159 Hannover
Fax: (+49) 511/302 85-56

oder hier online bestellt werden.


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