Erfahrungsaustausch zur Problematik von 1 EW-Kleinkläranlagen
Mancherorts wird eine Kleinkläranlage mit den Abwässern nur einer einzigen Person beaufschlagt (1 EW-Kleinkläranlage).
Die Baureihe der Kleinkläranlagen beginnt im allgemeinen bei 4 Einwohnerwerten, die oftmals Einstellungen für den Betrieb von 2 EW vorsehen. Bei einer noch geringeren Belastung können in Abhängigkeit vom Klärverfahren die Ablaufanforderungen nicht mehr sicher eingehalten werden. Die Einwohnersituation erlaubt allerdings keinen technisch-biologisch zufriedenstellenden Kleinkläranlagenbetrieb. Aus technischer Sicht würde der (vorübergehende) Betrieb einer abflusslosen Sammelgrube sinnvoll sein.
- Welche rechtlichen Lösungen sind in diesem Fall möglich?
- Ist dieses darstellbar, auch wenn die Abwasserbeseitigungspflicht beim Nutzungsberechtigten des Grundstücks liegt?
Diese und weitere die Thematik betreffende Fragen wurden auf dem "Erfahrungsaustausch zur Problematik von 1 EW-Kleinkläranlagen“ am 25.03.2009 bei der Kommunalen Umwelt-AktioN U.A.N. diskutiert. Als Ergebnis wurden von der Abwasser-InfoBörse Hinweise zum Umgang mit 1 EW-Kleinkläranlagen verfasst und allen niedersächsischen Gemeinden zur Verfügung gestellt.
Das Hinweispapier steht nachfolgend zum Download bereit: